Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Meldung

05. Juni 2024 : Zusatzmodule für Bachelor- und Masterstudiengänge (§ 27 Absatz 3 der PO 2014/2017)

Wenn ein bestandenes Wahlpflichtmodul als Zusatzmodul behandelt werden soll, muss dies gemäß § 27 Absatz 3 der PO bis spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des letzten Ergebnisses des Prüfungssemesters, in dem die entsprechende Modulprüfung abgelegt wurde, gegenüber dem Prüfungsausschuss schriftlich verbindlich erklärt werden.

Für Prüfungen des Wintersemesters 2023/2024 wird als letztmöglicher Termin der 30. Juni 2024 festgelegt.