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Beschluss
10. Juli 2024 : Abgabe der elektronischen Version der Abschlussarbeit
Für die Abgabe der Abschlussarbeit gemäß §12a Absatz 1 der Prüfungsordnungen hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2024 folgendes beschlossen:
Mit Zustimmung der/des Prüfenden kann die Abgabe der elektronischen Version einer Abschlussarbeit durch die Übermittlung einer PDF-Datei via E-Mail an das Prüfungsamt und die/ den Prüfenden erfolgen. Die Verantwortung für die einwandfreie Übermittlung der Datei liegt bei den Studierenden.