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Kernfach Volkswirtschaftslehre
Das Kernfach Volkswirtschaftslehre kann in Kombination mit einem weiteren Kernfach im 2-Fächer-Bachelor-Studiengang studiert werden zur Liste mit den zulässigen Kombinationen. Beliebte Kombinationen sind zum Beispiel VWL/Politik und VWL/Umweltsystemwissenschaft. Eine für VWLer sehr interessante Kombination stellt auch VWL/Mathematik dar. Das Kernfach VWL kann nicht auf Lehramt studiert werden.
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Ansprechpartnerin und Online-Bewerbung
Dipl.-Kffr. Elena Romanenchuk
Studiengangskoordinatorin für BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaft
Raum: 29/203
Rolandstraße 8
49078
Osnabrück
Tel.: +49 541 969-2685
elena.romanenchuk@uni-osnabrueck.de
Sprechzeiten: Gerne können Sie mich während der normalen Arbeitszeit anrufen oder mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schreiben. Termine vor Ort und Termine über Videokonferenzen nach Vereinbarung.
Du möchtest bei uns studieren? Dann bewirb Dich direkt bei der Universität Osnabrück! Weitere Informationen erhältst Du auf der zentralen Seite. Bei Fragen zum Fach wende Dich gerne an unsere Ansprechpartnerin.
Studieninhalte Kernfach Volkswirtschaftslehre
Im Kernfach Volkswirtschaftslehre sind die Veranstaltungen in den ersten vier Fachsemestern vorgegeben (siehe linke Abbildung). Du erwirbst zunächst die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und kannst darauf aufbauend im dritten Studienjahr eine fachliche Vertiefung und ein Studienprojekt (als Ersatz für Praktika) im Bereich der Volkswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften absolvieren.
Hinweis zum Abschluss
Der Hochschulgrad richtet sich nach § 3 der Studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2FB-Studiengang:
Der „Bachelor of Science“ (B.Sc.) wird verliehen, wenn das Hauptfach oder beide Kernfächer den Naturwissenschaften und bzw. oder der Mathematik oder der Informatik oder der Umweltsystemwissenschaft oder der Geoinformatik oder der Volkswirtschaftslehre entstammen. Im übrigen wird der Grad „Bachelor of Arts“ verliehen. Darüber stellt der Fachbereich des Faches, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wurde, eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus.
Zugangsvoraussetzungen
Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (i.d.R.Fragen zu der Hochschulzugangsberechtigung) findest Du auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Die speziellen Zugangsvorausetzungen regelt die aktuelle Zugangsordnung:
- Englischkenntnisse müssen auf dem in der Zugangsordnung festgelegten Niveau vorliegen. Die Englischkenntnisse gelten in der Regel durch erfolgreich absolviertes Schulenglisch als erste oder zweite Fremdsprache als nachgewiesen. Alternativ kann der Nachweis durch einen Englischtest erbracht werden.
- Der Bewerber bzw. die Bewerberin darf in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang nicht bereits endgültig durchgefallen sein und den Prüfungsanspruch nicht endgültig verloren haben.